ADR 8 - ätzende Stoffe

Die Gefahrgutklasse 8 kennzeichnet ätzende Stoffe. Desweiteren gehören Stoffe zur ADR Gefahrgutklasse 8, die mit Wasser ätzende Flüssigkeiten oder mit Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe bilden. Beispiele hierfür sind Natronlauge, Salz- und Schwefelsäure.

Unsere Gefahrgutzeichen sind in folgenden Ausführungen erhältlich:
Aufkleber: hochwertige PVC-Klebefolie    Magnetschilder: Magnetfolie, 1,0 mm dick   Alu-Dibondschilder: Alu-Dibond, 3,0 mm dick

Abweichende Ausführungen, Größen und Materialien sind auf Anfrage möglich.

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ADR 8 - ätzende Stoffe

Die Gefahrgutklasse 8 kennzeichnet ätzende Stoffe. Desweiteren gehören Stoffe zur ADR Gefahrgutklasse 8, die mit Wasser ätzende Flüssigkeiten oder mit Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe bilden. Beispiele hierfür sind Natronlauge, Salz- und Schwefelsäure.

Unsere Gefahrgutzeichen sind in folgenden Ausführungen erhältlich:
Aufkleber: hochwertige PVC-Klebefolie    Magnetschilder: Magnetfolie, 1,0 mm dick   Alu-Dibondschilder: Alu-Dibond, 3,0 mm dick

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