ADR 4.2 - selbstentzündliche Stoffe
Die Unterklasse 4.2. kennzeichnet selbstentzündliche Stoffe und Gegenstände. Hierzu gehören zum Beispiel Fischmehl, weißer Phosphor und pflanzliche Kohle.
Unsere Gefahrgutzeichen sind in folgenden Ausführungen erhältlich:
Aufkleber: hochwertige PVC-Klebefolie Magnetschilder: Magnetfolie, 1,0 mm dick Alu-Dibondschilder: Alu-Dibond, 3,0 mm dick
Abweichende Ausführungen, Größen und Materialien sind auf Anfrage möglich.