ADR 4.2 - selbstentzündliche Stoffe

Die Unterklasse 4.2. kennzeichnet selbstentzündliche Stoffe und Gegenstände. Hierzu gehören zum Beispiel Fischmehl, weißer Phosphor und pflanzliche Kohle.

Unsere Gefahrgutzeichen sind in folgenden Ausführungen erhältlich:
Aufkleber: hochwertige PVC-Klebefolie    Magnetschilder: Magnetfolie, 1,0 mm dick   Alu-Dibondschilder: Alu-Dibond, 3,0 mm dick

Abweichende Ausführungen, Größen und Materialien sind auf Anfrage möglich.

Die Unterklasse 4.2. kennzeichnet selbstentzündliche Stoffe und Gegenstände. Hierzu gehören zum Beispiel Fischmehl, weißer Phosphor und pflanzliche Kohle. Unsere Gefahrgutzeichen sind in... mehr erfahren »
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ADR 4.2 - selbstentzündliche Stoffe

Die Unterklasse 4.2. kennzeichnet selbstentzündliche Stoffe und Gegenstände. Hierzu gehören zum Beispiel Fischmehl, weißer Phosphor und pflanzliche Kohle.

Unsere Gefahrgutzeichen sind in folgenden Ausführungen erhältlich:
Aufkleber: hochwertige PVC-Klebefolie    Magnetschilder: Magnetfolie, 1,0 mm dick   Alu-Dibondschilder: Alu-Dibond, 3,0 mm dick

Abweichende Ausführungen, Größen und Materialien sind auf Anfrage möglich.

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