ADR Gefahrgutkennzeichnung
Bei der Beförderung von Stoffen und Gegenständen von denen Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt ausgehen spricht man von Gefahrguttransporten. Bei Unfällen können durch die transportierten Gefahrstoffe beispielsweise Explosionen ausgelöst werden oder auch Vergiftungen des Grundwassers entstehen. Solche Gefahrguttransporte unterliegen innerhalb der EU den Regeln des „Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“, kurz ADR genannt. Demnach müssen die Versandstücke bzw. die Transportfahrzeuge entsprechend der ADR-Vorgaben gekennzeichnet sein. Die entsprechenden Aufkleber und Schilder finden Sie in reicher Auswahl bei uns im Shop. Die Materialauswahl erstreckt sich von witterungsbeständiger, seewasserfester Klebefolie oder Alu-Dibond-Schilder bis zu praktischen Magnetfolie. Sollten Sie nicht das gewünschte ADR Gefahrgutzeichen gefunden haben fertigen wir dieses gern für Sie auf Anfrage. Auch für weitere Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Die Standardgröße für die Kennzeichnung von Versandstücken, auch Grosszettel, Gefahrzettel oder Placards genannt, beträgt 100x100 mm (Seitenlänge). Für Fahrzeuge und Container gilt die Abmessung von 250x250 mm (Seitenlänge), wobei auch die Grösse von 300x300 mm (Seitenlänge) zulässig ist.