ADR 1 - explosive Gase und Gegenstände

Die Gefahrgutklasse 1 umfasst Stoffe und Gegenstände mit explosiven Eigenschaften. Desweiteren ist diese Gefahrgutklasse in sechs Unterklassen eingeteilt. Diese Unterklassen sind wiederum durch Buchstaben voneinander getrennt.
Stoffe, die massenexplosionsfähig sind und bei Be- und Entladung sowie beim Transport explodieren können, gehören zur Unterklasse 1.1.
Nicht massenexplosionsfähige Stoffe und Gegenstände werden in Unterklasse 1.2 eingeordnet.
Die Unterklasse 1.3 umfasst die Kategorie nicht massenexplosionsfähig. Hier besteht geringe Gefahr von Luftdruck oder Bildung von Splitter-, Spreng- und Wurfstücken.
Weniger explosive Stoffe werden mit der Unterklasse 1.4 gekennzeichnet, wie zum Beispiel Feuerwerkskörper.
In der Unterklasse 1.5 finden sich massenexplosionsfähige Stoffe und Gegenstände, eingestuft als unempfindlich, eine Detonation unter normalen Beförderungsbedingungen ist hier sehr gering.
Nicht massenexplosionsfähige Medien sind in der Unterklasse 1.6 kategorisiert, hier handelt es sich extrem unempfindlich Stoffe,bei denen eine unbeabsichtigte Zündung unwahrscheinlich ist.
Die von Gegenständen der Unterklasse 1.6 ausgehende Gefahr ist auf die Explosion eines einzigen Gegenstandes beschränkt.

Unsere Gefahrgutzeichen sind in folgenden Ausführungen erhältlich:
Aufkleber: hochwertige PVC-Klebefolie    Magnetschilder: Magnetfolie, 1,0 mm dick   Alu-Dibondschilder: Alu-Dibond, 3,0 mm dick

Abweichende Ausführungen, Größen und Materialien sind auf Anfrage möglich.

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ADR 1 - explosive Gase und Gegenstände

Die Gefahrgutklasse 1 umfasst Stoffe und Gegenstände mit explosiven Eigenschaften. Desweiteren ist diese Gefahrgutklasse in sechs Unterklassen eingeteilt. Diese Unterklassen sind wiederum durch Buchstaben voneinander getrennt.
Stoffe, die massenexplosionsfähig sind und bei Be- und Entladung sowie beim Transport explodieren können, gehören zur Unterklasse 1.1.
Nicht massenexplosionsfähige Stoffe und Gegenstände werden in Unterklasse 1.2 eingeordnet.
Die Unterklasse 1.3 umfasst die Kategorie nicht massenexplosionsfähig. Hier besteht geringe Gefahr von Luftdruck oder Bildung von Splitter-, Spreng- und Wurfstücken.
Weniger explosive Stoffe werden mit der Unterklasse 1.4 gekennzeichnet, wie zum Beispiel Feuerwerkskörper.
In der Unterklasse 1.5 finden sich massenexplosionsfähige Stoffe und Gegenstände, eingestuft als unempfindlich, eine Detonation unter normalen Beförderungsbedingungen ist hier sehr gering.
Nicht massenexplosionsfähige Medien sind in der Unterklasse 1.6 kategorisiert, hier handelt es sich extrem unempfindlich Stoffe,bei denen eine unbeabsichtigte Zündung unwahrscheinlich ist.
Die von Gegenständen der Unterklasse 1.6 ausgehende Gefahr ist auf die Explosion eines einzigen Gegenstandes beschränkt.

Unsere Gefahrgutzeichen sind in folgenden Ausführungen erhältlich:
Aufkleber: hochwertige PVC-Klebefolie    Magnetschilder: Magnetfolie, 1,0 mm dick   Alu-Dibondschilder: Alu-Dibond, 3,0 mm dick

Abweichende Ausführungen, Größen und Materialien sind auf Anfrage möglich.

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