Aufkleber G für geräuscharme Fahrzeuge

Aufkleber G für geräuscharme Fahrzeuge
3,57 € *

zzgl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1-3 Werktage

Menge
Stückpreis
ab 1
3,57 € *
ab 10
2,32 € *
-35 %
KR042
Sie benötigen ein Angebot als PDF?
Legen Sie die gewünschten Produkte in den Warenkorb und erstellen Sie sich Ihr personalisiertes Angebot direkt aus dem Warenkorb.
Durchmesser: 200 mm Material: hochwertige selbstklebende PVC-Folie, witterungsbeständig... mehr
Produktinformationen "Aufkleber G für geräuscharme Fahrzeuge"

Durchmesser: 200 mm
Material: hochwertige selbstklebende PVC-Folie, witterungsbeständig

G-Schild als Aufkleber für geräuscharme Fahrzeuge

Der G-Schild-Aufkleber für geräuscharme Fahrzeuge dient zur gut sichtbaren Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen, die die entsprechenden Anforderungen an ein geräuscharmes Fahrzeug erfüllen. Das charakteristische „G“ ermöglicht eine schnelle und eindeutige Erkennung des entsprechend gekennzeichneten Fahrzeugs. Das G-Schild eignet sich insbesondere für Lkw und Nutzfahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr, bei denen eine Kennzeichnung als geräuscharmes Kraftfahrzeug erforderlich oder vorgesehen ist. Durch die selbstklebende Ausführung lässt sich das Schild einfach an einer geeigneten und gut sichtbaren Stelle am Fahrzeug anbringen.

Wofür wird das G-Schild am Fahrzeug verwendet?

Das G-Schild dient als Kennzeichnung für geräuscharme Kraftfahrzeuge. Die Kennzeichnung ermöglicht es, Fahrzeuge, die die entsprechenden technischen Voraussetzungen erfüllen, von außen schnell zu erkennen. Typische Einsatzbereiche sind beispielsweise Speditionen, Logistikunternehmen, Fuhrparks und andere Unternehmen mit gewerblich eingesetzten Nutzfahrzeugen.

Produkteigenschaften
• G-Schild zur Kennzeichnung geräuscharmer Fahrzeuge
• geeignet für Lkw und Nutzfahrzeuge
• selbstklebende Ausführung
• gut sichtbare und eindeutige Fahrzeugkennzeichnung
• für den Einsatz im Außenbereich geeignet
• einfache Anbringung am Fahrzeug

Hinweis: Das Anbringen eines G-Schildes allein bestätigt nicht, dass ein Fahrzeug die gesetzlichen oder technischen Voraussetzungen für ein geräuscharmes Kraftfahrzeug erfüllt. Bitte prüfen Sie vor der Verwendung, ob das betreffende Fahrzeug die jeweils geltenden Anforderungen erfüllt.

Zuletzt angesehen